Gravierende Mängel beim Kündigungs-Button

Seit dem 1. Juli 2022 müssen in Deutschland tätige Unternehmen den sogenannten Kündigungs-Button auf ihren Webseiten
anbieten. Die Verbraucherzentrale Bayern hatte systematisch Webseiten überprüft und bei der Mehrheit davon erhebliche rechtliche Mängel aufgedeckt. Ein Großteil bewegte sich überdies im Graubereich, teilt die Verbraucherzentrale Bayern mit.

Die Verbraucherverbände hätten insgesamt 152 Unternehmen abgemahnt. Lediglich auf 273 von 840 überprüften Websites fanden sich gesetzeskonforme Kündigungs-Buttons, heißt es aus Bayern weiter.

349 Webseiten ließen den vorgeschriebene Kündigungs-Button ganz vermissen. In 65 Fällen war er auf der Website versteckt, in 38 Fällen trug er eine unzulässige Beschriftung. Überdies wurden 339 weitere Verstöße im Zusammenhang mit der Bestätigungsseite und dem finalen Bestätigungs-Button festgestellt, teilen die Verbraucherschützer mit. Es hätten zum Beispiel Pflichtangaben gefehlt, oder es habe unzulässige Beschriftungen gegeben. Letztere müssen ebenfalls bestimmten Formalien genügen.

Bis Anfang November 2022 zeigten sich 86 Unternehmen einsichtig und unterschrieben die geforderte Unterlassungserklärung. In drei Fällen erwirkten die Verbraucherschützer eine einstweilige Verfügung, in 17 Fällen haben sie ein Klageverfahren vorbereitet oder bereits ein solches eingereicht.