Widersprüchliche Ratschläge zur Google-Fonts-Einbindung

Widersprüchliche Ratschläge zur Google-Fonts-Einbindung

Zur aktuellen Abmahnwelle wegen der datenschutzrechtswidrigen Einbindung dynamischer Google Fonts auf Webseiten hat sich jüngst die Datenschutzbehörde aus Niedersachsen zu Wort gemeldet. Sie empfiehlt auf die dynamische Einbindung zu verzichten, die benötigten Schrifttypen (Fonts) herunterzuladen und auf dem eigenen Server zum Abruf vorzuhalten. Hierdurch wird eine Übermittlung personenbezogener Daten von Internetnutzern in die USA, etwa deren IP-Adresse, vermieden.

Google hat unterdessen ein FAQ zur Verarbeitung von Nutzerdaten im Zusammenhang mit dem Bezug von Schriftarten von Google-Servern veröffentlicht. Der Konzern vertritt die Ansicht, dass die übermittelten Daten bei dynamischer Fonts-Einbindung ausschließlich für die Bereitstellung der Schriften verarbeitet werden. Eine Verarbeitung für Zwecke der Analyse oder Werbung erfolge nicht. Ob dies allerdings helfen könne, sich gegen Abmahnungen erfolgreich zu verteidigen, wie Google schreibt, ist unsicher. Im Januar 2022 hatte das Landgericht München I einem Kläger Schadenersatz wegen der datenschutzrechtswidrigen Google-Fonts-Einbindung zugesprochen und so die Abmahnwelle losgetreten. Tobias Haar (ur@ix.de)