DSGVO-Bußgelder um 50 Prozent gestiegen

DSGVO-Bußgelder um 50 Prozent gestiegen

Die Bußgelder für DSGVO-Verstöße zogen im letzten Jahr deutlich an. Dabei baten die europäischen Richter Meta für Verstöße bei Facebook, Instagram und WhatsApp zur Kasse – jedoch um 4 Milliarden zu wenig, wie Datenschutzaktivist Max Schrems meint.

Im Jahr 2022 ist die Zahl der Bußgelder in der EU wegen Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung stark angestiegen. Das belegt eine Studie der internationalen Anwaltskanzlei DLA Piper. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Bußgelder um etwa 50 Prozent auf insgesamt 1,64 Milliarden Euro gestiegen. Dazu beigetragen haben insbesondere die Bußgelder gegen Facebook in Höhe von 210 Millionen Euro und Meta in Höhe von 180 Millionen Euro. Wegen dieser Verfahren führt die hierfür verantwortliche irische Datenschutzbehörde DPC das Ranking an. Im gleichen Zeitraum hat die Zahl der von Unternehmen gemeldeten Datenpannen signifikant abgenommen.

Der bekannte Datenschutzaktivist Max Schrems hat die irische Datenschutzbehörde für einen zu laxen Umgang mit Meta kritisiert. Seiner Meinung nach hätte das verhängte Bußgeld 4 Milliarden Euro höher ausfallen müssen – die Behörde legte sich jedoch auf 390 Millionen Euro wegen DSGVO-Verstößen fest. Der Vorwurf lautete, dass Facebook rechtswidrig die gezielte Werbung gegenüber Nutzern als vertragliche Leistung ausgegeben hat, für die keine Einwilligung erforderlich sei. Ebenso fehlte es an einer wirksamen Einwilligung für das Tracking des Nutzerverhaltens. Laut Schrems hätte die DPC bei der Bemessung des Bußgelds die zusätzlichen Werbeeinnahmen durch den Datenschutzverstoß angemessen berücksichtigen müssen.

Auch WhatsApp ist derzeit im Fokus der irischen Datenschutzaufsicht. Hier lautet der Vorwurf ebenfalls mangelnde Transparenz über die Verarbeitung von Nutzerdaten sowie fehlende Rechtsgrundlage für gezielte Werbung und Tracking. Auf ein bereits 2021 verhängtes Bußgeld in Höhe von 225 Millionen Euro folgte nun ein weiteres über 5,5 Millionen Euro. Aber nicht nur Meta steht am Pranger: Die französische Datenschutzaufsichtsbehörde CNIL hat gegen TikTok eine Strafzahlung von 5 Millionen Euro angeordnet. Ihrer Meinung nach ist es unzulässig, dass für Nutzer die Ablehnung von Cookies nicht so einfach wie die Zustimmung ist. Apple wurde schließlich für die Verwendung von Gerätedaten für personalisierte Werbung im App-Store durch die CNIL mit einem Bußgeld über 8 Millionen Euro belegt.

Unterdessen verhandelt der Europäische Gerichtshof im Bußgeldverfahren gegen die Deutsche Wohnen über Grundsatzfragen der Verhängung von Strafen nach der DSGVO. Konkret geht es darum, ob bei Datenschutzverstößen durch Unternehmen die hierfür verantwortlichen Personen namentlich ermittelt werden müssen oder ob es ausreicht, dass ein Verstoß begangen wurde. Die Richter prüfen zudem, ob Verstöße einer Leitungsperson zuordenbar sein müssen. Während dies nach deutschem Recht erforderlich ist, sieht die DSGVO diese Voraussetzungen nicht vor. Das Verfahren ist entscheidend für die künftige Bußgeldpraxis in Deutschland. Tobias Haar (pst@ix.de)

Internationale ISO-Norm 31700 zu Privacy by Design in Kraft getreten

Am 8. Februar 2023 ist die ISO 31700 in Kraft getreten. Sie beschreibt Datenschutzgrundsätze von Privacy by Design im Zyklus von Produkten und Dienstleistungen, die deren Anbieter künftig vom Beginn des Entwurfs über Entwicklung und Vermarktung berücksichtigen sollen. Der erste Teil des Standards beschreibt Prinzipien der datenschutzfreundlichen Produktgestaltung. Es geht dabei um Fragen des Designs von Nutzerschnittstellen und Datenhaltung, der Kommunikation mit Verbrauchern, Risikoassessments oder Tests der Datenschutzeinstellungen.

Beispiele im zweiten Teil der Norm sollen das Verständnis für diese Standards und deren Umsetzung anschaulich verdeutlichen. Die Einhaltung des ISO-Standards 31700 ist nicht verpflichtend. Allerdings tragen solche Standards zur Weiterentwicklung des Standes der Technik insgesamt bei, der auch bei Datenschutzverstößen eine Rolle spielt. Der Download der Norm auf den Webseiten der internationalen Organisation für Normung ist gebührenpflichtig und kostet etwa 300 Euro. Der Standard konkretisiert Art. 25 DSGVO, der Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen festschreibt. Tobias Haar (pst@ix.de)

BAG: Keine Pflicht zur Stechuhr im Homeoffice

Seit einem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts zur Arbeitszeiterfassung durch den Arbeitgeber wird über dessen Auswirkungen auf Arbeitszeitmodelle wie Homeoffice diskutiert. Die Erfurter Richter hatten verbindlich festgestellt, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, „Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmer zu erfassen“. Die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts hat nun erklärt, dass das Urteil diese Vertrauensarbeitszeitmodelle nicht abschaffe. Unter anderem hatte der Branchenverband Bitkom zuvor Zweifel hieran geäußert.

Die BAG-Präsidentin Inken Gallner stellte zudem klar, dass durch die Gerichtsentscheidung keine Pflicht zur Einführung von Stechuhren entstanden sei. „Das Wie der Arbeitszeiterfassung liegt in den gestaltenden Händen des Gesetzgebers“, so Gallner. Flexible Arbeitszeitmodelle sollen durch den Beschluss nicht abgeschafft werden. Aber auch bei solchen müsse beispielsweise die elfstündige Ruhezeit eingehalten werden. Die grundsätzliche Pflicht zur Arbeitszeiterfassung besteht bereits. Zusätzlich kündigte das Bundesarbeitsministerium an, Details der Zeiterfassung durch ein entsprechendes Gesetz regeln zu wollen. Wann dieses vorliegen und in Kraft treten wird, ist derzeit unklar. Tobias Haar (pst@ix.de)

EU untersucht Wettbewerbsverstöße durch Microsoft-Lizenzierungspraxis

Cispe lässt nicht locker: Die Vereinigung von Cloud-Infrastruktur-Anbietern in Europa hatte bereits im November 2022 eine Beschwerde bei der Generaldirektion Wettbewerb der EU-Kommission gegen Microsofts Bündelungspraxis von Softwareprodukten und Cloud-Services eingereicht. Jetzt legte der Verband noch einmal argumentativ nach.

Wissenschaftler der privaten Hochschulen Frankfurt School of Finance und European School of Management and Technology (ESMT) durchleuchteten im Auftrag von Cispe die ökonomischen Konsequenzen der Bündelung. In der 18-seitigen Untersuchung kommen sie zu dem Schluss, dass Preiserhöhungen, weniger Wahlmöglichkeit und geringere Innovationstätigkeit drohen.

Hintergrund ist der Verdacht, dass Microsoft die marktbeherrschende Stellung von zum Beispiel Windows oder Office als Hebel nutzen will, um sich im Cloud-Umfeld Vorteile zu verschaffen. Mittel zum Zweck sind die Lizenzbedingungen. Danach dürfen Kunden eine bereits erworbene Software auf Ressourcen externer Rechenzentren einsetzen, soweit diese von Microsoft als autorisierte Outsourcer zertifiziert sind – Amazon AWS, Google und Microsofts Azure selbst zählen nicht zu diesem erlauchten Kreis.

Allerdings offeriert der Konzern laut Studie diverse Optionen, bestehende Lizenzen auch ohne oder nur mit geringen Zusatzkosten in Azure zu nutzen. Diese Optionen stehen für AWS oder Google so nicht zur Verfügung. Ihr Einsatz wäre folglich die kostspieligere Alternative zur Microsoft-Cloud, da in der Regel neue Lizenzen zu erwerben sind. Achim Born (pst@ix.de)

EU-Studie deckt Rechtsverstöße durch Dark Patterns in Onlineshops auf

Eine groß angelegte Studie von EU-Kommission und Verbraucherschutzbehörden aus 23 Mitgliedstaaten sowie Norwegen und Island hat weitverbreitete Rechtsverstöße in Onlineshops dokumentiert. Demnach setzen deren Betreiber in fast 40 Prozent der Fälle manipulative Praktiken zum Täuschen von Nutzern ein. Insgesamt wurden knapp 1400 Onlineshops untersucht. Verbreitet setzten die Anbieter laut Studie falsche Countdown-Zähler mit Fristen für den Kauf bestimmter Produkte ein. Viele Shops versuchten, Kunden durch visuelle Gestaltung oder sprachliche Mittel zum Abschluss von Abonnements zu bewegen. Bei 70 Anbietern fehlten im Kaufprozess entscheidende Informationen oder diese wurden nur versteckt zur Verfügung gestellt. Bemängelt wurden auch Zwangsregistrierungen und „virtuelle Drängel- und Gängeleien“.

Die Behörden wollen die gerügten Shopbetreiber zunächst auffordern, die Rechtsverstöße kurzfristig abzustellen. Kommen sie dem nicht nach, drohen formale Verfahren und Bußgelder. Der Bundesverband Onlinehandel kritisiert, dass mit der Studie weniger als ein Prozent aller Onlineshops überprüft wurde. Auch fehlten große Plattformen und Marktplätze. Durch das im Digital Services Act verschärfte Verbot von Dark Patterns und ähnlichen Methoden dürfte der Fokus auf solche Praktiken weiter zunehmen. Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 6 Prozent des Jahresumsatzes sehr teuer werden. Tobias Haar (pst@ix.de)

USA und EU arbeiten an gemeinsamem KI-Rahmen

Eine Verwaltungsvereinbarung zwischen den USA und der EU soll die Kooperation im Bereich des Einsatzes von künstlicher Intelligenz fördern. Ziel sei es, bestimmte Prozesse per KI zu verbessern. Gemeint sind unter anderem die Katastrophenprävention durch Vorhersage von Extremwettersituationen, aber auch die Gesundheitsvorsorge oder die Energieversorgung. Im Fokus steht dabei die gemeinsame Nutzung der vorhandenen sowie die Erschließung neuer Datenbestände im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Ziel ist ein KI-Modell mit jeweils in der EU und den USA liegenden Daten zur gemeinsamen Nutzung. Tobias Haar (pst@ix.de)

Kurz notiert

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat neun Telemedizin- und Arzttermin-Portale wegen DSGVO-Verstößen abgemahnt. Die Datenverarbeitung sei intransparent und es fehlten Einwilligungen der Betroffenen.

Das Landesarbeitsgericht Köln sieht die Beweislast für den Zugang einer E-Mail beim Absender. Weder deren Absendung noch das Fehlen einer Unzustellbarkeitsnachricht begründen einen rechtlich relevanten Anschein für den Zugang einer E-Mail.

Die Schweiz hat zum Jahresanfang die EU-Drohnenreglementierung übernommen. Für Drohnen ab 250 Gramm gilt nun eine Registrierungspflicht. Piloten müssen zudem eine Onlineschulung nachweisen.

Der europäische Datenschutzausschuss EDSA sieht mögliche Rechtsverstöße bei Cookie-Bannern. Neben einem Akzeptieren-Button müsste es regelmäßig einen entsprechenden Ablehnen-Button geben, heißt es im Positionspapier. Auch die grafische Darstellung der Banner genügt oft nicht den Datenschutzvorgaben.