E-Mail-Adresse zur Kontaktaufnahme

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Das Landgericht Düsseldorf hat erneut bestätigt, dass eine kommerzielle Webseite eine E-Mail-Adresse zur Kontaktaufnahme durch Internetnutzer enthalten muss (LG Düsseldorf, Beschluss vom 17.08.2022 – 12 O 219/22). Bei Verstößen können Webseitenbetreiber auf Basis der Regelung des § 5 Telekommunikationsgesetz erfolgreich abgemahnt werden.

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