Kündigungsbutton: zahlreiche Abmahnungen

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Kündigungsbutton: zahlreiche Abmahnungen

Seit Juli 2022 besteht eine Pflicht, Verbrauchern das Kündigen online abgeschlossener Verträge zu erleichtern. Die Verbraucherzentrale Bayern hat 840 Webseiten daraufhin untersucht und erhebliche Mängel festgestellt, die zu 154 Abmahnungen wegen Rechtsverstößen geführt haben. In einigen Fällen wird es zu Gerichtsverfahren kommen.

In zahlreichen Fällen war der vorgeschriebene Kündigungsbutton gar nicht vorhanden, in anderen Fällen war er versteckt und nicht wie gesetzlich gefordert „gut auffindbar“. Verstöße lagen auch gegen die Pflicht vor, eine gut lesbare Schaltfläche mit der Aufschrift „jetzt kündigen“ oder einer gleichwertigen Bezeichnung vorzuhalten. Tobias Haar (ur@ix.de)

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