Das Landgericht Leipzig macht Quad9 zum Täter von Urheberrechtsverletzungen. Müssen DNS-Betreiber jetzt mit hohen Geld- oder Haftstrafen rechnen?
Durchsetzung der DSGVO soll EU-weit harmonisiert werden
Die EU-Kommission strebt eine verbesserte Rechtsdurchsetzung der Datenschutz-Grundverordnung an. Hierzu sollen die Verfahrensvorschriften zur DSGVO-Durchsetzung harmonisiert werden. Konkret soll es dabei um eine Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Datenschutzbehörden der verschiedenen EU-Staaten gehen. Hinzukommen sollen die Festlegung von Verfahrensfristen, die Bereitstellung von Instrumenten und die Anforderungen an den Informationsaustausch. Zu guter Letzt sollen die Position der Beschwerdeführer und der Betroffenen gestärkt werden.
Die geplanten Änderungen gehen unter anderem darauf zurück, dass die irische Datenschutzbehörde in der Kritik der anderen EU-Datenschutzbehörden steht. Der Vorwurf lautet auf einen zu nachgiebigen Umgang mit in Irland ansässigen internationalen Unternehmen, darunter Meta, Alphabet und Facebook. Die Beschwerden über zu niedrige Bußgelder oder eine zu lange Verfahrensdauer mehren sich. Tobias Haar (fo@ix.de)
Europäischer Datenschutzausschuss gibt grünes Licht für EU-US Data Privacy Framework
Mit Spannung wurde die Stellungnahme des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) zum geplanten EU-US Data Privacy Framework erwartet. Doch sie fiel anders aus als von vielen Beobachtern erwartet: Zwar kritisiert der EDSA Einzelaspekte des Rahmens für die DSGVO-konforme Übermittlung von personenbezogenen Daten in die USA, die erwartete völlige Ablehnung blieb jedoch aus.
Eine formale Verabschiedung des Frameworks dürfte damit nur noch eine Frage der Zeit sein. Die Chancen auf dessen Bestand auch bei sich anschließenden Gerichtsverfahren sind damit ebenfalls gestiegen.
In seiner Stellungnahme betont der EDSA deutliche Verbesserungen unter anderem im Bereich der Rechtsbehelfe gegen Verstöße der US-amerikanischen Zusagen beim Datenschutz. Zu diesen Zusagen äußert sich beispielsweise der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber: „Wir sehen den Willen, ein angemessenes Schutzniveau für Betroffene, deren personenbezogenen Daten an Unternehmen in die USA übermittelt werden, zu schaffen.“
Allerdings kommt es nach Auffassung des hamburgischen Datenschutzbeauftragten Thomas Fuchs darauf an, wie diese Vorgaben sich in der Praxis bewähren. „Ob und inwiefern tatsächlich Geheimdienstaktivitäten auf ein verhältnismäßiges Maß reduziert werden und wirksamer Rechtsschutz gewährleistet ist, kann nur die Umsetzung in der Praxis zeigen“, so Fuchs. Tobias Haar (fo@ix.de)
Fragen des Urheberrechtsschutzes für KI-generierte Bilder
Unter Einsatz von künstlicher Intelligenz durch einen Computer generierte Bilder genießen keinen Schutz nach den Urheberrechtsgesetzen: Darauf hat das United States Copyright Office hingewiesen. In ihrer Einschätzung folgt die Behörde den urheberrechtlichen Vorschriften, die nur schöpferische Leistungen von Menschen erfassen. Auch hierzulande fallen nur „persönliche geistige Schöpfungen“ unter das Urheberrecht. Ob und wie KI-generierte Inhalte zukünftig geschützt werden sollen, diskutieren Juristen derzeit weltweit.
Andererseits können Bilder von KI-gestützten Generatoren urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Zu diesem Ergebnis kam eine Studie der Alphabet-Töchter Google und DeepMind, der University of California in Berkeley, der ETH Zürich sowie der Princeton University. Mit bestimmten Prompts konnten sie Kopien bestehender Werke als KI-Output erzeugen. Deren Nutzung könnte folglich zu einem Urheberrechtsverstoß führen. Denkbar ist dies auch bei textlichen oder sonstigen Ergebnissen von KI-Generatoren wie ChatGPT. Tobias Haar (fo@ix.de)
Onlinezugangsgesetz 2.0: Kritik an Gesetzesentwurf der Bundesregierung
Die Bundesregierung will die Digitalisierung der Verwaltung beschleunigen und hat einen Entwurf für eine Überarbeitung des Onlinezugangsgesetzes vorgelegt. Ziel ist eine einfache, moderne und digitale Verfahrensabwicklung. Geplant sind etwa die Bereitstellung von zentralen Basisdiensten durch den Bund, wodurch landeseigene Entwicklungen für Bürgerkonto und Postfächer entfallen. Zudem soll der Ersatz der Schriftform durch elektronische Signaturen vorangetrieben werden. Auch auf Nutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit soll geachtet werden.
Der Gesetzesentwurf ist vielfach auf Kritik gestoßen. Der Bundesverband der Deutschen Industrie vermisst die Setzung von Standards und Schnittstellen für die digitale Verwaltung. Er fordert zudem eine „Ende-zu-Ende-Digitalisierungspflicht“, also eine rein digitale Verarbeitung von online gestellten Anträgen in den Behörden. Gefordert werden auch vom Bund zentral bereitgestellte Infrastrukturen wie Cloud-Betriebsplattformen oder Bezahlfunktionen. Kritisiert wird zudem, dass keine Umsetzungsfristen, sondern nun nur noch eine begleitende Evaluierung vorgesehen ist. Tobias Haar (fo@ix.de)
Kurz notiert
Das Gesetz zum Schutz von Whistleblowern ist vorerst gescheitert. Der Bundesrat hat das vom Bundestag im Dezember beschlossene Gesetz abgelehnt. Gegen Deutschland läuft ein Verfahren der EU-Kommission wegen der verspäteten Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte hat der Bundesregierung den Betrieb einer Facebook-Fanpage untersagt. Nach derzeitiger Rechtslage ist die damit verbundene Datenübermittlung an Meta rechtswidrig, so die Begründung.
Ob Cheat-Software für Computerspiele gegen das Urheberrecht verstößt, soll nun der Europäische Gerichtshof klären. Der Bundesgerichtshof hat die für die Games-Branche wichtige Frage zur Entscheidung den EU-Kollegen vorgelegt.
Wer wegen Wettbewerbsverstößen zur Unterlassung bestimmter Inhalte auf Webseiten verpflichtet ist, ist nicht für Altversionen von Webseiten in der Wayback Machine verantwortlich. Das hat das Landgericht Karlsruhe entschieden.
Das Landgericht Ravensburg hat die Entsperrung eines Mobiltelefons per Fingerabdruck gegen den Willen eines Verdächtigen als rechtmäßig eingestuft.
Der in Kraft getretene EU Digital Services Act sieht eine Finanzierung der Aufsicht über sehr große Plattformen über Gebühren vor. Facebook und Co. werden dafür künftig mit bis zu 0,05 Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes zur Kasse gebeten.


