Gravierende Mängel beim Kündigungs-Button

Seit dem 1. Juli 2022 müssen in Deutschland tätige Unternehmen den sogenannten Kündigungs-Button auf ihren Webseitenanbieten. Die Verbraucherzentrale Bayern hatte systematisch Webseiten überprüft und bei der Mehrheit davon erhebliche rechtliche Mängel aufgedeckt. Ein Großteil bewegte sich überdies im Graubereich, teilt die Verbraucherzentrale Bayern mit. Die Verbraucherverbände hätten insgesamt 152 Unternehmen abgemahnt. Lediglich auf 273 von […]

Gravierende Mängel beim Kündigungs-Button Mehr erfahren »